MEDambulant · Für Spitäler und Versorgungspartner
Partnerraum für Klinikleitungen.
Für Direktion, ärztliche und pflegerische Leitung sowie Projektverantwortliche: Hier finden Sie die öffentlich zugänglichen Grundlagen für eine Zusammenarbeit mit MEDambulant. Im Mittelpunkt stehen eine sichere Versorgung zuhause und klare Zuständigkeiten.
Entlastungs- und Kostenrechner öffnenWas für Sie wichtig ist
Versorgungsbedarf einordnen
Welche Menschen könnten von einer Versorgung zuhause profitieren? Gemeinsam klären wir Region, benötigte Leistungen und bestehende Übergänge zwischen Spital und ambulanter Pflege.
Zusammenarbeit verbindlich planen
Wer trägt die medizinische und pflegerische Verantwortung? Welche Erreichbarkeit, Personalressourcen, sicheren Datenwege und Finanzierung braucht es? Diese Punkte werden vor einem Beginn gemeinsam festgelegt.
Eine tragfähige Entscheidung treffen
Die Klinikleitung erhält eine gemeinsam abgestimmte Grundlage zu Leistungsumfang, Zuständigkeiten, Kosten, Qualitätszielen und Grenzen. Eine Kontaktaufnahme ist noch keine Aufnahme- oder Leistungszusage.
Die Zusammenarbeit im Detail
Ohne Anmeldung lesbar. Öffnen Sie die Themen, die für Ihre Entscheidung wichtig sind.
Für Direktion und Geschäftsleitung
Im ersten Gespräch klären wir den organisatorischen Bedarf, die Ziele der Zusammenarbeit und den Entscheidungsweg. Leistungsumfang, Ressourcen und Finanzierung werden individuell vereinbart; pauschale Einsparungen oder verfügbare Kapazitäten werden nicht zugesichert.
Für ärztliche und pflegerische Leitung
Aufnahmekriterien, Behandlung und Pflege, fachliche Verantwortung, Erreichbarkeit bei Veränderungen und eine nötige Rückverlegung müssen eindeutig geregelt sein. Die Entscheidung über eine Aufnahme treffen die verantwortlichen Fachpersonen.
Für Projekt- und Betriebsverantwortliche
Gemeinsam bestimmen wir Ansprechpersonen, Abläufe, Personalbedarf und sichere Informationswege. Vor einem Beginn werden die vereinbarten Voraussetzungen geprüft. Gesundheits- und Falldaten gehören nicht in diesen öffentlichen Informationsbereich.
Qualität und gemeinsame Überprüfung
Qualitätsziele, Rückmeldungen der betreuten Menschen und Zuständigkeiten bei Problemen werden vorab vereinbart. Ob und wie die Zusammenarbeit weitergeführt wird, entscheiden die Beteiligten anhand der gemeinsam geprüften Ergebnisse.
Rechner und Planungshilfen für Ihre Klinik
Die Werkzeuge aus dem bisherigen Partnerraum sind hier ohne Anmeldung nutzbar. Eingaben bleiben in dieser geöffneten Seite und werden weder übertragen noch gespeichert. Verwenden Sie nur zusammengefasste Planungswerte, keine Gesundheits- oder Falldaten.
Entlastungs- und Kostenrechner
Verändern Sie die Musterwerte und vergleichen Sie die rechnerischen Auswirkungen auf Bettentage, Koordinationszeit und Kosten. Die Ergebnisse sind keine Leistungs-, Finanzierungs- oder Einsparzusage.
Alle Startwerte sind illustrativ. Die Formeln sind transparent; Fallbasis, Vollkosten, Wiederbelegung, Finanzierung und MEDambulant-Konditionen fehlen bis zur gemeinsamen Prüfung.
- Programmfälle
- 43
- Verlagerte Bettentage
- 108
- Kapazitätsäquivalent
- 0.3 Betten/Jahr
- Brutto-Kapazitätswert
- CHF 91'800
- Realisierbarer Kapazitätswert
- CHF 59'670
- Wert der Koordinationsentlastung
- CHF 10'260
- Kostendeckung je Bettentag
- CHF 962
Unter diesen Annahmen deckt der modellierte Nutzen den Fallbetrieb nicht. Zielpopulation, Leistungstiefe, nutzbare Kapazität und Preislogik müssen vor einer Erprobungsphase neu verhandelt werden.
Fixkosten verschwinden nicht automatisch. Der Wert entsteht nur, wenn Kapazität tatsächlich genutzt oder variable Kosten vermieden werden. Rehospitalisationen, Tarife, DRG, Aufbaukosten und klinische Ergebnisse sind nicht eingerechnet.
Voraussetzungen gemeinsam prüfen
Grundlagen zuerst schliessen
Diese lokale Selbsteinschätzung wird nicht gespeichert und ist keine fachliche Freigabe.
Zusammenarbeit planen
Keine Eingabe wird übertragen oder gespeichert. Es sind keine Falldaten erlaubt.
Kosten, Zuständigkeiten und Vereinbarungen
Fünf Kostenbausteine getrennt vereinbaren
- Vorbereitung: Prüfauftrag und erwartete Ergebnisse.
- Aufbau: einmaliger Aufwand mit vereinbarten Abnahmekriterien.
- Bereitschaft: reservierte Kapazitäten und Koordination.
- Versorgung: Leistungen je bestätigtem Programmfall.
- Auswertung: gemeinsame Beurteilung und Entscheid über die Weiterführung.
Vor einem Beginn verbindlich klären
- Leistungsumfang, Zielgruppen, Regionen und Ausschlüsse.
- Medizinische, pflegerische und therapeutische Verantwortung.
- Erreichbarkeit, Personal, Logistik und Rückverlegung.
- Finanzierung, Kostenträger und vereinbarte Kostengrenzen.
- Einwilligung, Datenschutz und sichere Informationswege.
- Qualitätsziele, unabhängige Prüfung und Abbruchkriterien.
Diese Übersicht ist eine Gesprächsgrundlage, kein Vertrag und keine fachliche Freigabe. Verbindliche Vereinbarungen erfolgen mit den verantwortlichen Stellen.
Sichere Zusammenarbeit und Datenaustausch
Die öffentlichen Werkzeuge sind nicht mit klinischen Fachsystemen verbunden. Aufnahme, Behandlung und Rückverlegung bleiben Entscheidungen der verantwortlichen Fachpersonen. Eine Übertragung über OPAN oder andere Fachsysteme setzt einen bestätigten Empfänger, Berechtigungen und einen vereinbarten sicheren Datenweg voraus.
Interne Partnerunterlagen, individuelle Vereinbarungen und Freigaben bleiben im zugangsgeschützten Arbeitsbereich. Sie werden durch diese öffentliche Darstellung nicht offengelegt.
Akut- und Übergangspflege: Tarife verständlich erklärt.
Nach einem Spitalaufenthalt kann ärztlich angeordnete Akut- und Übergangspflege (AÜP) für längstens 14 Tage infrage kommen. Nicht jede Nachsorge zuhause ist automatisch AÜP. Bedarf, Verordnung, zugelassener Anbieter und Finanzierung werden vor dem Beginn geklärt.
| Pflegeleistung | Versichereranteil |
|---|---|
| Abklärung und Beratung (A) | CHF 54.55 |
| Untersuchung und Behandlung (B) | CHF 53.65 |
| Grundpflege (C, Mischtarif) | CHF 47.50 |
Das sind weder die gesamten Pflegekosten noch Ihr persönlicher Eigenanteil. Für anerkannte AÜP tragen Krankenversicherung und Wohnkanton die Pflegekosten anteilig. Franchise und Selbstbehalt sowie nicht gedeckte Zusatzleistungen werden gesondert geklärt.
Massgeblich sind der aktuell anwendbare Tarifvertrag, der Wohnkanton und die bestätigte Kostenübernahme. Die Zürcher Ansätze gelten nicht automatisch für Schwyz oder Graubünden. Diese Übersicht ist keine Aufnahme- oder Kostenzusage.
Tarife, Eigenanteile und weitere Pflegekosten beim Gesundheitsdienst →
Zuerst miteinander sprechen
Schildern Sie uns Ihr organisatorisches Anliegen. Bitte keine personenbezogenen Gesundheits- oder Falldaten übermitteln.
Gespräch mit Marcel Biegger vereinbaren →Ein anderes Anliegen? Die drei Einstiege bleiben oben erreichbar. Es wird kein persönliches Profil angelegt.
Zum SPITEX SWISS Gesundheitsdienst wechseln →