Kein Notfall- oder Akutaufnahmedienst.Bei unmittelbarer Gefahr: 144

MEDambulant · Für zuweisende Fachpersonen

Eine klare Übergabe beginnt vor der Zuweisung.

Sie möchten für einen Menschen eine sichere Anschlussversorgung klären. Hier finden Sie die Voraussetzungen, Zuständigkeiten und den nächsten Kontakt – ohne Falldaten über einen ungesicherten Weg zu senden.

Mein nächster Schritt

Was für Sie wichtig ist

  1. Eignung und Zuständigkeit klären

    Die verantwortlichen medizinischen und pflegerischen Fachpersonen prüfen den Bedarf und entscheiden über eine mögliche Aufnahme. MEDambulant gibt online keine Aufnahmezusage.

  2. Region und Versorgung bestätigen

    Leistungsumfang, verfügbare Kapazität, Startzeit, Finanzierung, Ansprechpersonen und Rückverlegung müssen vor einer Aufnahme vereinbart sein.

  3. Erst dann Daten sicher übermitteln

    OPAN ist als strukturierter Zielweg vorgesehen, aber noch nicht als produktive MEDambulant-Verbindung bestätigt. Empfängerprofil und sicheren Kanal zuerst persönlich klären. Keine Gesundheitsdaten über gewöhnliche E-Mail oder offene Formulare.

Verantwortung und Aufnahmevoraussetzungen →

Akut- und Übergangspflege: Tarife verständlich erklärt.

Nach einem Spitalaufenthalt kann ärztlich angeordnete Akut- und Übergangspflege (AÜP) für längstens 14 Tage infrage kommen. Nicht jede Nachsorge zuhause ist automatisch AÜP. Bedarf, Verordnung, zugelassener Anbieter und Finanzierung werden vor dem Beginn geklärt.

Orientierung Kanton Zürich · Anteil der Krankenversicherung pro Stunde
PflegeleistungVersichereranteil
Abklärung und Beratung (A)CHF 54.55
Untersuchung und Behandlung (B)CHF 53.65
Grundpflege (C, Mischtarif)CHF 47.50

Das sind weder die gesamten Pflegekosten noch Ihr persönlicher Eigenanteil. Für anerkannte AÜP tragen Krankenversicherung und Wohnkanton die Pflegekosten anteilig. Franchise und Selbstbehalt sowie nicht gedeckte Zusatzleistungen werden gesondert geklärt.

Massgeblich sind der aktuell anwendbare Tarifvertrag, der Wohnkanton und die bestätigte Kostenübernahme. Die Zürcher Ansätze gelten nicht automatisch für Schwyz oder Graubünden. Diese Übersicht ist keine Aufnahme- oder Kostenzusage.

Tarife, Eigenanteile und weitere Pflegekosten beim Gesundheitsdienst →

Finanzierungsgrundlagen beim Bundesamt für Gesundheit

Den passenden Zuweisungsweg besprechen

Marcel Biegger ist Ihr Ansprechpartner für die erste Klärung. Eine Kontaktaufnahme ist keine Aufnahmebestätigung.

+41 56 555 03 50 anrufen →

Ein anderes Anliegen? Die drei Einstiege bleiben oben erreichbar. Es wird kein persönliches Profil angelegt.

Zum SPITEX SWISS Gesundheitsdienst wechseln →
Flyer